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Förderung & Finanzierung

Bildungsprämie

 Die Bildungsprämie ist eine Kombination von Prämiengutschein und Weiterbildungssparen. Der Prämiengutschein in Höhe von 50 % der Kursgebühr wird aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Die Kursgebühr darf maximal 1.000 Euro betragen. Gefördert werden Arbeitnehmer, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Das jährlich zu versteuernde Einkommen darf 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen) nicht überschreiten. Bitte informieren Sie uns bei der Anmeldung, ob Sie eine Bildungsprämie beantragt haben. Wenn Sie den Prämiengutschein erhalten haben, senden Sie uns diesen bitte unterschrieben im Original zu. Wir benötigen diesen für die Rechnungslegung. Bitte beachten Sie, dass Sie nur als Privatperson Rechnungsempfänger sein dürfen und die Kursgebühr auch von Ihrem Privatkonto überwiesen werden muss.

Informieren Sie sich hierzu unter www.bildungspraemie.info

> Weitere Informationen


Bildungsgutschein

 Teilnehmer folgender Fortbildungen und Weiterqualifizierungen:  

• Bobath-Grundkurs IBITA anerkannt,

• PNF (Propriozeptive Neuromuskuläre Faszilitation),

• Manuelle Lymphdrainage & komplexe physikalische Entstauungstherapie,

• Manuelle Therapie der FAMP, 

• Nachqualifizierung zum Physiotherapeuten (Voll- und Teilzeit) und

die arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können einen Bildungsgutschein bei der Agentur für Arbeit bzw. ihrem zuständigen Jobcenter oder mit Kostenübernahme durch den Bundesfreiwilligendienst, den Rententräger oder die Unfallkassen beantragen. Die Kosten, die durch die Teilnahme an der Fortbildung anfallen, werden übernommen. Der Inhaber des Bildungsgutscheins muss diesen rechtzeitig vor Beginn des Kurses in unserer Einrichtung einreichen. Der ausgefüllte Bildungsgutschein wird anschließend an den Inhaber zurückgesendet, der diesen vor Beginn des Kurses bei seiner Agentur für Arbeit vorlegen muss.

Qualifizierungschancengesetz 

Die Agenturen für Arbeit und gemeinsamen Jobcenter haben die Förderung der beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Betrieb zum 01.01.2019 weiter ausgebaut. Auch bereits gut qualifizierte Fachkräfte müssen sich in der heutigen schnell wandelnden Arbeitswelt beruflich weiterbilden. Hierbei können die Arbeitsagenturen und Jobcenter mit der Übernahme der Weiterbildungskosten unterstützen, wenn u.a. die Qualifizierung außerhalb des Betriebes stattfindet und mehr als 160 Stunden dauert. Für ältere sowie schwerbehinderte Beschäftigte können die Lehrgangskosten in KMU bis zu 100 % übernommen werden. In großen Unternehmen können bei entsprechender Betriebsvereinbarung bis zu 20 % der Lehrgangskosten übernommen werden. Neben weiteren Voraussetzungen müssen die Arbeitgeber den übrigen Teil der Lehrgangskosten übernehmen. Je nach Betriebsgröße und weiteren Voraussetzungen können die Arbeitsagenturen zusätzlich anteilig den Arbeitsausfall des Mitarbeiters fördern. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.arbeitsagentur.de oder direkt in Ihrer Agentur für Arbeit. 

 > Weitere Informationen

Spezifische Förderprogramme 

In einzelnen Bundesländern gibt es spezifische Programme, über die Sie Ihre Kurse und Seminare fördern lassen können (z.B. „Weiterbildungsscheck – betrieblich“ der Sächsischen Aufbaubank). Bitte erkundigen Sie sich über Ihren individuellen Förderungsanspruch bei den entsprechenden Stellen.

Informationen zum „Weiterbildungsscheck – betrieblich“ finden Sie unter www.sab.sachsen.de